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   OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 B 305/16   

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OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 B 305/16 (https://dejure.org/2017,20362)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2017 - 3 B 305/16 (https://dejure.org/2017,20362)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 3 B 305/16 (https://dejure.org/2017,20362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1, FeV § 46 Abs. 1 Satz 1, FeV Nr. 7.5.1 Anlage 4, FeV § 11 Abs. 2, GKG § 63 Abs. 3 Nr. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis; bipolare Störung, ; ärztliches Gutachten; Verweigerung der Begutachtung; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14

    Einnahme von Drogen gemäß Anl 4 zu FeV ohne Teilnahme am Straßenverkehr,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 B 305/16
    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen sind, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.).

    Die von diesen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, C1, C1E, L und T, denen keine darüber hinausgehende wertmäßige Bedeutung zukommt, da sie zwangsläufig vor oder zugleich mit der Fahrerlaubnisklasse A und C1E erworben werden, finden hingegen keine Berücksichtigung (Beschl. v. 3. Juni 2014 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 07.07.2016 - 3 E 69/16

    Streitwert; Fahrerlaubnisentzug; wertmäßige Bedeutung; Fahrerlaubnisklassen B und

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 B 305/16
    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen sind, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.12.2015 - 3 B 334/15

    Eignungszweifel i.S.v. § 11 Abs. 2 FeV; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 B 305/16
    Es hat zu Recht darauf abgehoben, dass hinreichende Gründe vorlagen, die i. S. v. § 11 Abs. 2 FeV Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Antragstellers zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründeten (zu diesem Maßstab: SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2015 - 3 B 334/15 -, juris Rn. 7).
  • VG Bremen, 24.09.2019 - 5 V 1340/19

    Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage Gutachten bei pos. Urintests (Vortest) und

    Dass zugleich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis der Klasse BE auch diejenige für die Klasse Aentzogen wurde, wirkt sich streitwerterhöhend aus (vgl. OVG BB, Beschl. v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101/18 -, juris Rn. 8; Hess. VGH, Beschl. v. 11.10.2018 - 2 B 1543/18 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen, Beschl. v 06.02.2017 - 3 B 305/16 -, juris Rn. 6f.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 E 66/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Streitwert

    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2018 - 3 A 1185/18 -, juris Rn. 17; v. 6. Februar 2017 - 3 B 305/16 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 25. August 2016 - 3 E 85/16 -, juris Rn. 3; v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f.;. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16; v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris Rn. 8) eine andere Auffassung vertreten hat, wird hieran nicht festgehalten.
  • VG Bayreuth, 01.08.2018 - B 1 S 18.665

    Nichtvorlage eines Gutachtens zur Beantwortung der Frage der Fahreignung auf

    Auf Grund des der Fahrerlaubnisbehörde bekanntgewordenen Sachverhalts vom 12. Februar 2018 (ärztliches Gutachten des DEKRA, das beim Landratsamt ... am 22. Februar 2018 einging), lagen ausreichend konkrete Hinweise dafür vor, dass der Antragsteller an einer die Fahreignung ausschließenden akuten und/oder schweren psychischen Störung im Sinne von Nr. 7 der Anlage 4 zur FeV leiden könnte (zur bipolaren Störung SächsOVG, B.v. 06.02.2017 - 3 B 305/16 - juris und BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 11 C 15.2037 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.12.2018 - 3 A 1185/18

    Streitwert; Fahrerlaubnisklassen; Diagnose einer Fachklinik; Entziehung der

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass zur Ermittlung des Werts der Fahrerlaubnisklassen, die von der Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sind, nur diejenigen heranzuziehen sind, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f. m. w. N., Beschl. v. 6. Februar 2017 - 3 B 305/16 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
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